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Liebe Eltern!
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zu Terminen, zu Erkrankungen, zu Beurlaubungen und zum Infektionsschutz.

Sollte Ihre Frage dadurch nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne!

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Termine

Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2023/2024:

Mo., 12.02.2024 (Rosenmontag) + Di., 13.02.2024 (Faschingsdienstag)

Fr., 10.05.2024 (nach Himmelfahrt)

Fr., 31.05.2024 (nach Fronleichnam)

Eltern-ABC

Im Laufe der Grundschulzeit des Kindes werden zwischen Sorgeberechtigten und Vertretern der Schule einige Gespräche stattfinden, die auf Initiative der Schule oder durch die Eltern zustande kommen können. Ein solches Gespräch sollte gut geplant und erfolgreich umgesetzt werden.

Nach unserem Verständnis ist eine konstruktive Gesprächssituation dann gegeben, wenn alle Gesprächsteilnehmer eine wohlwollende und wertschätzende Haltung einnehmen und ein offenes, zugewandtes Miteinandersprechen auf Augenhöhe umsetzen.

Für die unterschiedlichen Belange bieten wir Ihnen unterschiedliche Ansprechpartner an.

Generell ist in allen Belangen zuerst  die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer des Kindes der erste Ansprechpartner. Diese oder dieser wird zusammen mit den Sorgeberechtigten eventuell einen Kollegen hinzuziehen, der eine besondere Fortbildung zu einzelnen Themen durchlaufen hat. Eine entsprechende Auflistung, die bei der Suche nach weiteren Informationen einen Hinweis auf Ansprechpartner vor Ort geben kann, befindet sich an den Informationstafeln in den Eingangsbereichen.

Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen aufeinandertreffen und miteinander kommunizieren. Im täglichen Miteinander ist es nicht immer vermeidbar, dass Spannungen auftreten, die zu Konflikten oder Beschwerden führen können. Ein wichtiger Leitgedanke unserer pädagogischen Arbeit sind die gegenseitige Wertschätzung und der wohlwollende Umgang miteinander. Dazu gehört auch ein professioneller und konstruktiver Umgang mit Konflikten und Beschwerden, bei dem am Ende im Idealfall beide Seiten einen Gewinn erzielen können. Das steigert die Zufriedenheit aller, trägt zum positiven Schulklima bei und verbessert damit auch die Qualität der Schule. Wir möchten daher Beschwerden und den Umgang mit ihnen als Element unserer Qualitätsentwicklung nutzen, um in gemeinsamer Verantwortung ein gelingendes Leben und Lernen zu gestalten und dabei unserer Vorbildfunktion bewusst zu sein.

Dabei legen wir folgenden Verfahrensablauf zugrunde:
1. An erster Stelle steht stets das direkte Gespräch mit den Klassenlehrern. Sie nehmen ein Problem auf mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist und die eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht.
2. Mitunter sind weitere Gesprächspartner erforderlich, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Das kann beispielsweise die Schulleitung sein.
3. Konstruktive Gespräche benötigen Zeit. Wir sind stets daran interessiert, Tür- und Angelgespräche zu vermeiden, die keinen angemessenen Rahmen bieten, um Konflikte und Beschwerden zielführend zu klären. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!
4. Sorgeberechtigte sind gegenüber anderen Kindern nicht weisungsbefugt. Bitte sehen Sie davon ab, auf dem Schulgelände eigenmächtig einzugreifen.
5. Beschwerden zwischen Eltern untereinander können auf die beschriebene Weise oder mit Hilfe der Pflegschaftsmitglieder geklärt werden.

Sonderfall: Konflikte zwischen Sorgeberechtigten und einem Klassenlehrer

1. Bitte sprechen Sie zunächst die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer persönlich an.
2. Wird keine Lösung gefunden, können Klassenpflegschaftsvorsitzende als Person des Vertrauens um Unterstützung gebeten werden.
3. Sollten Konflikte mit Fachlehrer/inne/n in einem Gespräch nicht gelöst werden können, werden die Klassenlehrer/inne/n hinzugezogen.
4. Lässt sich ein Einvernehmen nicht herstellen, kann vor einer formellen Beschwerde das Gespräch mit der Schulleitung gesucht werden. Sie prüft, ob vorher formell richtig und im Einklang mit den schulinternen Vereinbarungen gehandelt wurde. Wird der Schulleitung eine Beschwerde direkt mitgeteilt, so wird diese keine inhaltliche oder wertende Stellungnahme abgeben. Sie wird auf das an der Schule gültige Verfahren zur Beschwerderegelung verweisen. Bei Verfahrensfragen bietet die Schulleitung Unterstützung an.

Auszug aus dem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 10.11.2014 (ABl. NRW. S. 590): Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und in den Schuljahren 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger.
Die Festlegung erfolgt entsprechend nach Beratung in der Schulkonferenz. Die beweglichen Ferientage werden auf der Homepage und bereits jeweils im vorherigen Schuljahr erstmals schriftlich bekannt gegeben.

Unter www.schulministerium.nrw.de finden Eltern viele hilfreiche Informationen, Hinweise mit Rechtsbezug und gute Beispiele. Es lohnt sich immer, hier ein wenig zu stöbern!

Im Bereich „Lesen – mit Texten und Medien umgehen“ erhalten die Schüler und Schülerinnen motivierende Unterstützungsangebote zum Lesen durch gemeinsame Besuche und Einführungen in die Nutzung der Gemeindebücherei, durch eine zusätzliche Möglichkeit der Buchausleihe beim monatlichen Besuch des ‚Büchertaxis‘ sowie durch die Benutzung und Ausleihe der schuleigenen Schülerbüchereien an jedem Standort. Jeder Standort hält in seiner Schülerbücherei eine differenzierte Auswahl an Paul Maar-Büchern bereit.

Im Laufe der Grundschulzeit gibt es viele Anlässe, zu denen die Eltern und Sorgeberechtigten in die Schule eingeladen werden. Zu Klassenpflegschaftssitzungen, Schulpflegschaftssitzungen, Schulkonferenzen oder Sprechtagen werden die Einladungen mindestens 7 Tage vorher auf den Weg gebracht.

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur beantragen wollen, damit die Schulleitung für diesen Zeitraum eine Beurlaubung ausstellen kann, benötigen wir zwei Schriftstücke: Reichen Sie bitte (1) die Bestätigung der Kurklinik über Ort und Zeitraum des Aufenthaltes zusammen mit (2) Ihrem (frei formulierten) Antrag auf eine Beurlaubung ihres Kindes bei der Schulleitung ein.

Der Elternsprechtag findet für alle Klassen zweimal im Jahr (einmal pro Schulhalbjahr) an drei Wochentagen einer Woche statt. Sollte der Bedarf für ein längeres Gespräch bestehen, können Sie einen gesonderten Termin mit einer Lehrkraft vereinbaren.

An unseren Schulstandorten ist das Schulleben sehr stark geprägt von engagierter Unterstützung durch Eltern, angefangen bei vielen kreativen Ideen und deren konkreten Umsetzungen. So wurden z.B. in Eilshausen auf dem Schulhof wiederholt die dort aufgemalten Spiele von Eltern nachgemalt und im Standort Hiddenhausen Weiden gepflanzt. Im Oetinghauser Standort ist es fast schon eine Tradition der Eltern, bei Karnevalsfeiern ein leckeres Büffet für die Kinder aufzustellen. Diese und viele andere Initiativen bereichern uns sehr!

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Dazu kann eine formlose Mitteilung verfasst werden oder ein Vordruck verwendet werden, z.B. der im SAMS. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen (siehe unter ‚Fehlzeiten‘). Manche Erkrankungen erfordern ein festgelegtes Fernbleiben vom Unterricht (siehe unter ‚Wiederzulassungstabelle‘).

Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. 

Zu den Unwetterereignissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob ein Ausfall des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über einen landesweiten Ausfall des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ausfall des Unterrichts in Präsenz zu ihrem eigenen Schutz zu Hause.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Ausfall des Unterrichts in Präsenz nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Alle Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten (§ 15 ADO).

Fehlen Schüler unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien und liegt dann – mindestens nach Aufforderung – keine ärztliche Bescheinigung vor, die das Fehlen gesundheitlich begründet, macht die Paul-Maar-Grundschule von der Möglichkeit Gebrauch, ein ärztliches Attest zu verlangen.

Für Feiern (z.B. Klassenfeste, Abschlussfeiern), die eine Schulveranstaltung sind, gilt das Recht für Aufnahmen nur für das familiäre, ‚häusliche‘ bzw. private Umfeld bzw. für die Personen, die zu diesem gehören, also für das private Familienalbum.

Ansonsten sind die geltenden Persönlichkeitsrechte sowie das Urheberrecht zu beachten.

Die Weiterverarbeitung/Speicherung oder evtl. auch eine Veröffentlichung muss grundsätzlich unterbleiben, sie ist rechtlich nicht gestattet. Bei einer Veröffentlichung auf Facebook oder Instagram beispielsweise müssen Eltern mit Haftungsrisiken leben, wenn sich Eltern anderer mit abgebildeter Kinder gegen die Veröffentlichung zur Wehr setzen.

Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist jeder Teilnehmer solcher Veranstaltungen selbst verantwortlich. Hierfür kann nicht die Schule Sorge tragen.

In allen Klassen finden wöchentlich fest im Stundenplan verankert zwei Förderstunden statt, eine in Deutsch und eine in Mathematik. Darüber hinaus findet außerunterrichtlicher Förderunterricht statt, also Unterricht außerhalb der eigenen Klasse. Dieser Unterricht kommt einzelnen Kindern zuteil, wenn der entsprechende Bedarf ermittelt wurde. Inhaltlich kann eine außerunterrichtliche Förderung stattfinden in den Bereichen Deutsch (Lese-Rechtschreib-Schwäche, Integration) und Mathematik (Rechenschwäche). In der Schuleingangsphase (Jahrgang 1 + 2) fördert darüber hinaus eine Sozialpädagogin einzelne Kinder.

Gottesdienste
Im Laufe der Grundschulzeit finden verschiedene anlassbezogene Gottesdienste statt, der Einschulungsgottesdienst (zu Beginn der Klasse 1), der Ausschulungsgottesdienst (am Ende der Klasse 4) und der alljährliche Weihnachtsgottesdienst. Soll ein Kind nicht am Gottesdienst teilnehmen, benötigen wir vorher eine entsprechende Mitteilung der Eltern oder Sorgeberechtigten.

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler einer Klasse und mit beratender Stimme die Klassenlehrerin. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen.

Im Laufe der Schulzeit erhalten die Kinder einige Kopien. Obwohl wir bemüht sind, die Menge der Kopien zu begrenzen, erweist die Verwendung zeitsparende Vorteile im Unterricht. Die Kosten für Papier, den Kopiervorgang, die Leasinggebühren für den Kopierer und den Toner decken wir zum Teil durch eine Beteiligung der Eltern und Sorgeberechtigten an den Kosten. In den schulischen Gremien wurde beschlossen, im März und September eines Jahres hierfür jeweils 5,- E pro Schüler anzusetzen.

Das Schulgesetz sieht eine Beteiligung der Eltern oder Sorgeberechtigten an der Finanzierung der Lehrmittel (Bücher und Hefte) vor. Dieser Anteil beträgt ein Drittel des für die Grundschule festgesetzten Gesamtbetrages in Höhe von 48,- € und somit 16,-€ pro Kind und Schuljahr. Wir informieren schriftlich über den Zeitraum des Einsammelns.

Das Leistungskonzept finden Sie an den Informationstafeln in den Eingangsbereichen der Standorte.

Die Schüler führen ein Lerntagebuch, um ihren Lernprozess und ihr Lernverhalten zu reflektieren und systematisch zu fördern. Das Lerntagebuch ist Eigentum der Schüler. Die Inhalte beziehen sich ausschließlich auf die persönlichen Lernerfahrungen, die parallel zum Unterricht dokumentiert werden. Die kontinuierliche Selbsteinschätzung der erbrachten Leistung und des eigenen Verhaltens kann die Selbstkompetenz und damit das Bewusstsein für den eigenen Lernprozess fördern. Eine Lehrer- und Elternecke wird gerne für wechselweise Bemerkungen genutzt.

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie wirken in folgenden Gremien unserer Schule ehrenamtlich mit: Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz. Bitte schauen Sie unter den angegebenen Stichworten nach weiteren Informationen.
Neue Mitschüler in einer Klasse
Durch persönliche Voraussetzungen (Umzug, Zuzug) kann sich im Laufe der Grundschulzeit die Zusammensetzung der Klasse ändern. Sobald der Schule dies verbindlich bekannt ist, kann sie die Kinder der abgebenden bzw. aufnehmenden Klasse darüber informieren. In Abhängigkeit davon geschieht dies planbar oder mitunter sehr kurzfristig. In jedem Fall ist die persönliche Begleitung eines neuen Kindes gesichert.

Es gibt keine rechtliche Regelung, die die Bekanntgabe eines Notenspiegels oder eines Klassenspiegels vorsieht. Es liegt im Ermessen der Lehrerin oder des Lehrers, ob mit den schriftlichen Arbeiten ein Notenspiegel oder ein Klassenspiegel mit den Ergebnissen (ohne Namensnennung) bekannt gegeben wird. Die Eltern haben darauf keinen individuellen Anspruch. Dieser bezieht sich vielmehr auf das Recht, jederzeit über die Lern- und Leistungsentwicklung ihres Kindes informiert zu werden (§ 44 Abs. 2 SchulG)

Unsere Schulstandorte haben eigene Ganztagsbetreuungen und insofern auch drei Leitungen, die mit der Grundschule in einem engen Austausch stehen und gemeinsam das Schulprofil unterstützen. Eine Anmeldung zur ganztägigen Betreuung kann bei der Schulanmeldung erfolgen oder später an die OGS-Leitung des gewünschten Standortes herangetragen werden. Über Inhalte der außerunterrichtlichen Betreuung, Arbeitsgruppen, Abholzeiten u.ä. informieren die Leitungen der Offenen Ganztage.

OGS Eilshausen

OGS Oetinghausen

OGS Hiddenhausen

Im Laufe der Grundschulzeit finden Projekte im Unterricht einer Klasse oder in Projektwochen der Schule statt. Die Projekte haben ein Schwerpunktthema, welches über einen festgelegten Zeitraum (ein bis 5 Tage) umgesetzt wird. Manche Projekte werden durch außerschulische Kooperationspartner unterstützt. Projektunterricht ist immer Bestandteil der schulischen Unterrichtsinhalte.

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler einer Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen.

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Ihr gehören 6 Elternvertreter und 6 Lehrkräfte an. Die SK berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, z.B. bei der Festlegung der beweglichen Ferientage, Einführung von Lernmitteln oder Geldsammlungen. Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre Stimme den Ausschlag. Die Konrektorin nimmt beratend an der Schulkonferenz teil.

In jedem Schulhalbjahr führen wir Sprechtage für Eltern und Sorgeberechtigte durch. Im ersten Schulhalbjahr finden sie in der Regel im Monat November und im zweiten Schulhalbjahr in der Regel im Monat März statt. Die genauen Termine teilen wir rechtzeitig auf unserer Homepage oder über die Klassenlehrer mit. Diese schlagen üblicherweise Wochentage und Sprechzeiten vor und tragen sich nach Rücksprache mit den Eltern und Sorgeberechtigten die gewünschten Termine ein.

Wenn über die Klassenpflegschaftssitzungen und die Sprechtage hinaus Gesprächsbedarf besteht, sprechen Sie uns bitte an! Wir möchten Ihnen die Gelegenheit zu einem Gespräch geben und sehen daher von festgelegten Gesprächszeiten ab. Nach Ihrer telefonischen Anfrage vereinbaren wir mit Ihnen nach Absprache Termine. Wir behalten uns vor, ebenso zu verfahren, wenn unsererseits ein Gespräch gewünscht ist.

Vertretungslehrer können den Unterricht im Krankheitsfall eines Kollegen übernehmen. Diese Lehrer reisen im Kreis Herford von Schule zu Schule, um dort eine Vertretung zu übernehmen. Oftmals kann dies kurzfristig organisiert werden. Wir bemühen uns von schulischer Seite, auch die Eltern und Sorgeberechtigten zeitnah über diese personellen Veränderungen zu informieren, wenn ein Vertretungslehrer länger als zwei Tage im Haus ist.

Im Oktober eines jeden Kalenderjahres wird von der Schule ein Informationsabend zum Thema ‚Weiterführende Schulen‘ angeboten, zu dem die Eltern und Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgänge schriftlich eingeladen werden. In der Regel wird die Olof-Palme-Gesamtschule durch eine Kollegin vertreten, die das kommunale Angebot einer weiterführenden Schule darstellt.

Im Laufe der Grundschulzeit erhalten die Kinder regelmäßig auch Anreize über die Teilnahme an Wettbewerben. Jedes Jahr führen wir den standortübergreifenden Lesewettbewerb der Jahrgänge 2 bis 4 im Februar durch. Darüber hinaus nehmen wir an der Matheolympiade und am Känguru-Wettbewerb der Mathematik teil.

Manche Krankheitsbilder erfordern eine vorgegebene Handhabe, da durch sie mitunter auch andere Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen berührt sein können. Das Gesundheitsamt des Kreises Herford stellt solche Rahmenbedingungen in einer Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung. Sie regelt zum Beispiel, wann ein Erkrankter nach einer Diagnose eine Einrichtung wieder besuchen darf oder ob ein Attest erforderlich ist. Die Tabelle ist unter dem angegebenen Stichwort im Netz oder auf der Schulhomepage oder als Aushang an den Infowänden zu finden.

Wiederzulassungstabelle

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, ein Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterzuladen.

Beurlaubungen

Für ein rechtssicheres und komplikationsloses Verfahren bei Beurlaubungsanliegen bitten wir, die folgenden Informationen zu berücksichtigen. Die Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen wird im Rahmen der Schulordnung rechtlich unter 12-52 Nr. 1, Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354) geregelt. Dort heißt es:

Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler beurlauben kann, sofern wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen, sind insbesondere:

  • Persönliche Anlässe (z.B. Erstkommunion und Konfirmation und vergleichbare Riten in anderen Religionsgemeinschaften; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.
  • Persönliche Gründe bei Schwangerschaft und Betreuung des Kindes, unter den Voraussetzungen des § 40 Absatz 1 Nummer 5 und 6SchulG. Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler gilt § 40 Absatz 1 Nummern 5 und 6 SchulG unmittelbar.
  • Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, wie
  • religiöse Veranstaltungen,
  • Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Seminare zur Vorbereitung auf den Übertritt in das Arbeitsleben),
  • Veranstaltungen zum Zwecke der politischen Arbeitnehmerweiterbildung, wenn die Voraussetzungen des § 12a Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzvorliegen,
  • politische Veranstaltungen (z.B. Bildungsarbeit der Parteien, der Gewerkschaften oder ihnen nahestehender Organisationen),
  • kulturelle Veranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters oder Theaters),
  • Sportveranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten),
  • internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen,
  • für ausländische Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage.

Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr insgesamt eine Woche nicht überschreiten.

Hier noch wichtige Hinweise zum Verfahren:

Die Befreiungs- und Beurlaubungsanträge sind von den Eltern so frühzeitig schriftlich über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schulleitung zu stellen, dass eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist.

Bitte fügen Sie Einladungen und/oder Schriftstücke die der Beantragung zu Grunde liegen bei. Aus diesen sollte der Beurlaubungsgrund und Zeitraum hervorgehen.

  • Bei Anträgen zur Befreiung vom Unterricht oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen aus religiösen Gründen sind die gegenüberstehenden Interessen gegeneinander abzuwägen. Der Schule obliegt aus der Verfassung ein staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag, der durch die Schulpflicht umgesetzt ist; dem stehen die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler und das elterliche Erziehungsrecht in religiöser Hinsicht gegenüber. Das religiöse Selbstverständnis und der entstehende Glaubens- und Gewissenskonflikt sind im Einzelfall darzulegen. Beeinträchtigungen religiöser Überzeugungen durch die Schule sind als typische, von der Verfassung einberechnete Begleiterscheinung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages hinzunehmen, Befreiungen kommen daher nur in Ausnahmefällen in Betracht. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung mit der Schulaufsichtsbehörde abzustimmen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind bei einer Beurlaubung darauf hinzuweisen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Die Schule soll die Schülerin oder den Schüler dabei unterstützen.
  • Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Bezogen auf den letzten Punkt beschloss die Schulkonferenz der Paul-Maar-Grundschule von am 13.05.2016:
Fehlen Schüler unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien und liegt dann – mindestens nach Aufforderung – keine ärztliche Bescheinigung vor, die das Fehlen gesundheitlich begründet, macht die Paul-Maar-Grundschule von der Möglichkeit Gebrauch, ein ärztliches Attest zu verlangen.

Erkrankungen

Sollte Ihr Kind erkranken, rufen Sie bitte an dem ersten Tag, an dem es nicht am Unterricht teilnehmen kann, frühestmöglich in der Schule an. (Meldungen per Mail oder Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind ebenso möglich.) Nennen Sie bitte den Krankheitsgrund, damit wir bei bestimmten oder meldepflichtigen Erkrankungen zum Schutz der anderen Kinder reagieren können. Setzen Sie die Schule bitte davon in Kenntnis, wenn Ihr Kind unter einer ansteckenden Krankheit leidet. Die Sekretärinnen legen eine kurze schriftliche Notiz über Ihren Anruf an und geben diese an die Klassenlehrer weiter. Vielleicht können Sie auch schon sagen, wie lange das Kind voraussichtlich fehlen wird und wem ggf. die Hausaufgaben mitgegeben werden sollen. Wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine kurze schriftliche Entschuldigung mit. (Eine verwendbare Vorlage finden Sie in der Anlage). Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen muss, sagen Sie auch bitte Bescheid. Eine Bescheinigung des Arztes über den Arztbesuch ist normalerweise nicht notwendig. Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, verfahren Sie bitte analog.

Infektionsschutz

Sollte Ihr Kind erkranken, melden Sie es bitte möglichst bis 8 Uhr im Sekretariat des zuständigen Standortes ab. Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkranken, so müssen wir dieses dem Gesundheitsamt melden. Welche Krankheiten das sind und wann das erkrankte Kind wieder am Unterricht teilnehmen darf, besprechen Sie natürlich mit Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin. Einen guten Überblick gibt aber auch die „Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen“, die vom Gesundheitsamt des Kreises Herford herausgegeben wurde und die für uns bindend ist.

Hinweise zur Elternmitwirkung

Informationen für die Eltern der Schulanfänger

Bevor Ihr Kind an der Paul-Maar-Grundschule eingeschult werden kann, gestalten wir zusammen mit dem Schulamt der Gemeinde Hiddenhausen und mit Ihnen, liebe Eltern, die Vorbereitung auf den Start in die Grundschulzeit.

Bereits im Vorjahr der Einschulung erhalten Sie eine Abfrage der Gemeinde Hiddenhausen. In dieser Abfrage können Sie angeben, an welcher Grundschule in der Gemeinde Sie Ihr Kind einschulen wollen. Die Gemeinde Hiddenhausen gibt diese Informationen an uns weiter, wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind die Grundschulzeit an der Paul-Maar-Grundschule erlebt.

Im Herbst des Vorjahres der Einschulung erhalten Sie dann einen weiteren Brief aus unserer Grundschule, mit dem Sie zu einem Anmeldegespräch in den Hauptstandort Eilshausen eingeladen werden. Aus organisatorischen Gründen liegen diese Anmeldetermine an Vormittagen in der Zeit von September bis etwa Mitte November des Vorjahres der Einschulung. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihr Kind, die Geburtsurkunde des Kindes und weitere wichtige Unterlagen mit, zum Beispiel therapeutische Berichte. Es ist hilfreich, wenn die Schule darüber von Ihnen in Kenntnis gesetzt wird.
Die Anmeldegespräche dauern an der Paul-Maar-Grundschule aufgrund der hohen Schülerzahl über mehrere Wochen an. Deshalb legen wir vorab eine Terminabfolge fest. Ich bitte Sie höflich darum, diesen Termin, der Ihnen mitgeteilt wurde, nach Möglichkeit wahrzunehmen. Terminverschiebungen sind aufgrund der dargestellten Zusammenhänge nur in Ausnahmefällen realisierbar. Wir danken für Ihr Verständnis!

In dem Anmeldegespräch erhalten Sie zunächst im Sekretariat wichtige Unterlagen. Zum Beispiel wird schriftlich abgefragt, ob Sie an einem Betreuungsplatz im Rahmen der Offenen Ganztagsschule interessiert sind, es wird auch abgefragt, ob Fotos Ihres Kindes auf der schuleigenen Homepage veröffentlicht werden dürfen und vieles mehr. Danach werden Sie mit Ihrem Kind von der Schulleitung und einer weiteren Lehrerin zum Gespräch gebeten. Im Rahmen einer spielerischen Situation offenbart Ihr Kind viele Fähigkeiten, die anschließend mit Ihnen gemeinsam thematisiert werden können. Wenn Teilfähigkeiten noch nicht deutlich erkennbar sind, werden Fördermöglichkeiten angesprochen. Während dieser spielerischen Gesprächssituationen sind Sie anwesend.
Zeit für die Beantwortung Ihrer ganz persönlichen Fragen und Belange ist in diesem Gespräch ebenfalls vorhanden. Wir notieren uns auch, welchen Schulstandort (Eilshausen, Oetinghausen oder Hiddenhausen) Sie für ihr Kind vorgesehen haben oder welche Freunde mit Ihrem Kind in eine Klasse gehen sollten.

Nach Abschluss der Anmeldegespräche wird die Verteilung der Schüler innerhalb der Kommune Hiddenhausen mit dem Schulamt der Gemeinde Hiddenhausen abgeschlossen. Nachdem alle entsprechenden Gremien darüber getagt und beschlossen haben, erhalten Sie ab etwa Ende Februar des Jahres der Einschulung Ihres Kindes eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme Ihres Kindes am gewünschten Schulstandort.

In der Zeit zwischen November und Mai finden schulamtsärztliche Untersuchungen statt, die eine Schulamtsärztin durchführt, die Ihre Kinder in der Regel bereits aus den Kitas kennt. Dazu werden Sie schriftlich eingeladen.

Im Monat April oder Mai erhalten Sie über die Kindergärten Einladungen zu Kooperationsveranstaltungen zwischen den Kindergärten der Kommune und unserer Schule im Rahmen des Projekts Kita&Co.
Darüber hinaus findet auch ein Schnupperunterricht in der Schule statt, dieses meist in den Monaten Mai oder Juni, auch hierüber erhalten Sie eine schriftliche Information.

Kurz vor den Sommerferien findet schließlich ein erster Elternabend statt, zu dem Sie vorab schriftlich eingeladen werden. Diesen führt in der Regel die zukünftige Klassenlehrerin/ der zukünftige Klassenlehrer Ihres Kindes durch. An dem Abend erfahren Sie zum Beispiel, wie der Einschulungstag verläuft und welche Abläufe in den ersten Schulwochen einen guten Schulstart sichern.